Prozessfinanzierung:
Alle Rechtsmittel, keine Eigenmittel

Haben auch Sie eine offene Forderung in Höhe von mindestens 100.000 € gegen eine (Unfall-)Versicherung?
Sie haben keine Rechtschutzversicherung oder können die finanziellen Mittel für die Durchsetzung nicht aufbringen?

Für uns darf die Klärung rechtlicher Ansprüche keine Frage des Geldes sein. Die obligatio GmbH macht einen Prozess auch für Kunden führbar, die weder eine Rechtschutzversicherung noch einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, oder für diejenigen, die keine eigenen finanziellen Mittel für eine unsichere Forderung einsetzen können. Als Prozessfinanzierer übernehmen wir sämtliche Prozesskosten, also Honorare für Gerichte, Anwälte, Notare, Sachverständige, Gerichtsvollzieher usw. Als unser Kunde gehen Sie keinerlei Risiko ein, weil die Kostenübernahme auch bei negativem Ausgang des Verfahrens gilt. Damit können Sie auch einer vermeintlich übermächtigen Gegenpartei Paroli bieten, ohne finanzielle Engpässe fürchten zu müssen.

Der Streitwert des Verfahrens muss mindestens 100.000 € betragen. Nach erfolgreichem Prozess erfolgt die Auszahlung der erzielten Summe nach Abzug der bereits im Voraus geleisteten Zahlungen und Kosten. Nur daraus ziehen wir unseren Gewinn. Die Durchsetzung Ihrer Forderung liegt also in unserem ureigenen Interesse. Durch die Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen und engagierten Fachanwälten oder Ihrem kompetenten Anwalt schaffen wir alle Voraussetzungen, um mit Ihnen und für Sie zum Erfolg zu kommen.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kostenlose Prüfung der Finanzierung
  • Kostenlose Ermittlung der Liquidität der Gegenpartei
  • Sicherstellung Ihrer Liquidität bis zur erfolgreichen Forderungsdurchsetzung
  • Nullrisiko, da kein Einsatz von Eigenmitteln erforderlich ist
  • Faire Anteilskalkulation, die sich aus der Verfahrensdauer nach Instanzen und der Erfolgsprognose errechnet
  • Bei Bedarf Forderungsdurchsetzung durch eine unserer Kooperationskanzleien

 

Was wir für Sie tun können

Wir stehen Ihnen als professioneller Prozessfinanzierer mit finanziellen Mitteln und unserem Netzwerk aus erfahrenen Anwälten zur Seite.

Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage oder rufen Sie uns unter +49 89 55 15 55 21 an.

Das Team der obligatio GmbH freut sich auf Sie und Ihren Fall.

 

 

Allgemeine Informationen zur Prozessfinanzierung bzw. Prozesskostenfinanzierung

Unter Prozessfinanzierung oder auch Prozesskostenfinanzierung wird eine juristische Dienstleistung verstanden. Hierbei übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten für ein gerichtliches oder außergerichtliches Streitverfahren. Die kann der Fall sein, wenn der Kläger z.B. mangels einer Rechtschutzversicherung die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann oder möchte.

Die Prozesskostenfinanzierung birgt für den Kläger kein Risiko, denn selbst wenn der Fall vor Gericht verloren würde, liegt in diesem Fall das Risiko allein auf Seite des Prozessfinanzierers. Für dieses Risiko erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall eine vertraglich geregelte Gewinnbeteiligung.

Der Vorteil einer Prozessfinanzierung liegt damit klar auf der Hand:

Durch die Prozesskostenfinanzierung entsteht für manchen Kläger überhaupt erst die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen ohne dabei ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen.

 

 

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