Haben auch Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Schuldner und möchten diesen gerne geltend machen?
Wir stehen Ihnen als Ihr professioneller Prozessfinanzierer mit finanziellen Mitteln zur Seite. Unser Netzwerk aus erfahrenen Fachanwälten übernimmt die rechtliche Beratung und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld, dessen Streitwert mindestens 100.000 € betragen sollte.
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Das Team der obligatio GmbH freut sich auf Sie und Ihren Fall.
Allgemeine Informationen Anspruch auf Schmerzensgeld
Der Anspruch auf Schmerzengeld ist als Form des Schadenersatzanspruches neben § 823 BGB auch in § 253 BGB geregelt.
Demnach handelt es sich um einen Schmerzensgeldanspruch, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.
Dies kann auch Schadensersatzansprüche beinhalten, die nicht im Sinne eines Vermögensschadens, sondern als entsprechende Nebenschäden betrachtet werden.
Als Beispiel hierfür kann ein Verkehrsunfall mit Schleudertrauma im Urlaub genannt werden. Sie könnten in diesem Fall Schmerzensgeld nicht nur für das Schleudertrauma sondern auch für den entfallenen Urlaub geltend machen.
Die Höhe des Schmerzengeldanspruchs variiert je nach Schwere des Verletzungsgrades. Vor allem nach einem Unfall steht die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes im Raum.
Eine sogenannte Schmerzensgeld-Tabelle gibt erste Anhaltspunkte für die Höhe des Schmerzensgeldanspruches. Häufig tritt an die Stelle des Schuldners eine Versicherung, welche die Zahlung von Schmerzensgeld übernimmt.
Für die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen wird häufig eine anwaltliche Vertretung empfohlen, so dass per Mediationsverfahren oder in einem gerichtlichen Streitverfahren die Höhe des Schmerzensgeldes definiert und die Zahlung angeordnet wird.
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Schmerzensgeld / Schmerzengeld / Schmerzensgeldanspruch / Schmerzengeldanspruch